Verhaltensregeln
Nachfolgend werden die von den Aufsichtsbehörden gemäß Art. 40 Abs. 5 DS-GVO, Art. 55 Abs. 1 DS-GVO genehmigten Verhaltensregeln dargestellt.
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01.01.2020 - Verhaltensregeln für die Prüf- und Löschfristen von personenbezogenen Daten durch die deutschen Wirtschaftsauskunfteien vom 25.05.2018 (in der Fassung vom 01.01.2020)
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11.08.2020 - Änderungsgenehmigung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen vom 11.08.2020